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Die neue Düngemittelverordnung ist in Kraft getreten

Bereits am 20. Dezember 2008 ist die neue Düngemittelverordnung in Kraft getreten, doch wurde der alten Variante aus dem Jahr 2003 noch eine Übergangsfrist gewährt. Allerdings ist die alte Düngemittelverordnung schon seit einiger Zeit nicht mehr rechtsgültig und zwar seit Ende 2009. Bis dahin konnte sie ohne Probleme noch angewendet werden, allerdings nur für den Übergang. In der aktuellen Verordnung sind natürlich auch jede Menge neue Regelungen enthalten, die man übrigens auch unter http://www.kompost.de/fileadmin/docs/HuK/Huk_01_09.pdf nachlesen kann.

In der neuen Düngemittelverordnung ist klar festgelegt worden, welche Materialien zu Kultursubstraten, Düngemitteln und Co. verarbeitet werden dürfen und welche eben nicht. Ebenfalls ist in der Düngemittelverordnung eindeutig festgelegt, wie die ausgewählten Materialien verarbeitet werden dürfen und wie nicht. Ein besonderes Augenmerk wurde vor allen Dingen auf die Beschaffenheit der Düngemittel gelegt, was mit Sicherheit viele Hobby-Gärtner erfreuen dürfte. Denn werden die Düngemittel sachgerecht angewendet, dann stellen sie auch keine Gefahr für den Menschen und die Fruchtbarkeit des Bodens dar. Genauso wenig werden damit Tiere und Pflanzen nicht gefährdet.

Insbesondere können gleichermaßen die zahlreichen kleinen Insekten von der neuen Düngemittelverordnung profitieren. Denn auch ihr Leben ist nicht mehr von Düngemitteln in dem Maße beeinträchtigt, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war. Schließlich gibt es unzählige Insekten, die sehr hilfreich für einen Garten sind und den Hobby-Gärtner tatkräftig bei seiner Arbeit unterstützen. Durch die neue Düngemittelverordnung wird den nützlichen Insekten ein größerer Lebensraum geboten, den sie sicherlich dankbar annehmen.

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